
Wir ziehen Ihre finanziellen Aussenstände wirksam und kostengünstig ein.
Sobald Ihr Schuldner mit der Zahlung Ihrer fälligen unstreitigen Forderung wirksam in Verzug gesetzt wurde, ist dieser regelmäßig verpflichtet, die Ihnen entstehenden Anwaltskosten, Gerichtskosten und Zinsen zu erstatten.
Diese Kosten setzen wir ebenfalls zusammen mit Ihrer Forderung gegebenenfalls auch zwangsweise mittels Zwangsvollstreckung durch.
Daher sollten Sie die leider mittlerweile schon üblichen Zahlungsverschleppungen nicht weiter dulden und Ihre Forderungen anwaltlich einfordern und durchsetzen lassen!
Denn sämtliche Schäden dieser Verschleppung, wie Kosten, Zinsen etc. trägt im Regelfall der Schuldner! 
 Last update: 14:20 21/06 2006
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