
Die außergerichtliche juristische Geschäftsführung umfasst sämtliche Beratungs-, Verhandlungs- und Vertragschlußaktivitäten.
Im Rahmen der außergerichtlichen Geschäftsführung beauftragen Sie uns, ein bestimmtes Ziel für Sie herauszuarbeiten, dieses mit Partnern und/oder Gegnern zu verhandeln und schließlich rechtssicher abzuschliesen.
Dem inhaltlichen Umfang sind, mit Ausnhame bestimmter Tätigkeiten, wenig Grenzen gesetzt. Die Bandbreite reicht dabei beispielsweise von der einfachen Regulierung eines Verkehrsunfalls bis zur Recherche und Anmeldung einer Marke oder Gesellschaftsgründung.

 Last update: 14:17 21/06 2006
|