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Honorar



Honorar, Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe und Kostenerstattung


 

Abrechnungsmöglichkeiten:

 

Kostentransparenz ist heutzutage ein wichtiger Faktor beim Kauf von Dienstleistungen.

 

Wir bieten Ihnen hierzu gerne verschiedene Honorarmodelle z.B. in der Form der gesetzlichen Abrechnung nach RVG oder Stunden- oder Pauschalhonorare an.

 

Für Ihre individuellen Vergütungsvorschläge haben wir ebenfalls gerne ein offenes Ohr, wenn diese nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zulässig sind.

 

Kostenübernahme durch Dritte:

 

In vielen Fällen sind die Kosten für Sie jedoch nicht einmal entscheidend, da diese oft durch Rechtschutzversicherung, den Gegner, Prozessfinanzierer oder durch staatliche Hilfe (Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe) getragen werden.

 

 

Rechtschutzversicherung:

 

Alle Rechtschutzversicherungen sind gerne gesehen. Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne, nach Ihrem Wunsch, die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

 

 

Kostentransperenz:

 

Auch hinsichtlich der Kosten  beraten wir Sie gerne auch bereits im Vorfeld unseres Tätigwerdens.

 

Erforderlich hierfür ist jedoch, dass Sie uns im gröberen (insb. den Streitwert) unterrichten, worum es geht.

 

 

 




Last update:  18:43 05/09 2006